Service
Garantie
Geltungsbereich
Die folgenden Garantiebedingungen gelten für Verbraucher, die unsere neuen Produkte für den Haus- und Privatgebrauch bei uns gekauft haben. Bei einer gewerblichen Verwendung unserer Produkte im Rahmen einer Beherbergungs-, Handels- oder sonstigen geschäftlichen Tätigkeit gewähren wir keine Garantie. Unsere Garantie gilt für das Land, in dem unser Produkt gekauft wurde, jedoch begrenzt auf die Länder der EU und die Schweiz. Neben der Garantie gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Garantiegeber
Garantiegeber ist die Ravensberger Matratzen GmbH, Berliner Straße 1, 33189 Schlangen. Ihren Garantieanspruch können Sie zu Händen unserer Geschäftsführung, Herrn Carsten Frehe, zur vorbezeichneten Adresse geltend machen oder per Telefon: 05731/ 495 88 - 356 oder per Telefax: 05731/ 495 88 - 29 oder per E-Mail an: kontakt@ravensberger-matratzen.de. Nehmen Sie die Garantie in Anspruch, ist der Originalkaufnachweis vorzulegen.
Inhalt der Garantie
Ravensberger gibt eine Garantie für alle neuen Produkte, dass während der Garantiezeit diese Produkte frei von Mängeln sind, die auf mangelhafte Verarbeitung oder Materialien zurückzuführen sind, es sei denn, dass für das spezifische Produkt die Garantie eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
Garantiedauer
Ravensberger gewährt eine Garantie ab dem Kaufdatum. Die Garantiedauer ergibt sich aus der folgenden Auflistung wie folgt:
Produkt | Garantie | Garantieumfang |
---|---|---|
Matratzenkern | 10 Jahre | Wesentliche Mängel, aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien, oder wesentliche Veränderungen, u.a. sichtbare Eindrücke (mehr als 2 cm Tiefe) |
Matratzenbezug | 5 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Lattenroste | 10 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Elektromotor für Lattenrost | 3 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Nackenstützkissen | 3 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Bettbezüge | 3 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Matratzenschoner | 3 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Bettgestelle, Boxspringbetten | 2 Jahre | Wesentliche Mängel aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Materialien |
Bis zum Abschluss des 2. Jahres nach dem Kaufdatum wird die Garantie durch Ravensberger wahlweise durch Reparatur oder Ersatzlieferung geleistet. Danach erfolgt die Garantieleistung durch eine Ersatzlieferung.
Bis zum Abschluss des 2. Jahres nach dem Kaufdatum erfolgt die Garantie ohne Zuzahlung. Danach wird die Garantie durch Ersatz des Produkts und eine Zuzahlung entsprechend der folgenden Aufstellung gewährt:
- ab dem 3. Jahr sind 20 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 4. Jahr sind 30 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 5. Jahr sind 40 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 6. Jahr sind 50 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 7. Jahr sind 60 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 8. Jahr sind 70 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 9. Jahr sind 80 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- ab dem 10. Jahr sind 90 % des aktuellen UVP zuzuzahlen,
- die Garantiezeit verlängert oder verkürzt sich nicht durch eine Ersatzlieferung
- die Zuzahlung basiert auf dem dann aktuellen Kaufpreis desselben oder vergleichbaren Ersatzprodukts.
Garantieausschluss
Die Ravensberger Garantie gilt nicht:
- wenn die Inanspruchnahme der Garantie nicht entsprechend den zuvor dargelegten Voraussetzungen erfolgt;
- wenn das Produkt nicht mit gebotener Sorgfalt bzw. gem. den Anweisungen für Gebrauch, Reinigung und Pflege benutzt bzw. behandelt wurde;
- wenn das Produkt einen Mangel in Folge Beschädigung aufweist, z.B. Schnitte, Stauchungen, Feuchtigkeit etc.;
- wenn das Produkt stark befleckt oder verschmutzt oder in sonstiger Weise unhygienisch behandelt worden ist;
- wenn das Produkt verändert oder repariert worden ist;
- wenn die Matratze nicht von Beginn an auf einem funktionstüchtigen Lattenrost (mind. 28 Leisten, federnd gelagert, Leistenabstand maximal 3,5 cm) gelegen hat
- wenn der verstellbare Lattenrost entgegen den Herstellerangaben zu den Gewichtsbeschränkungen unsachgemäß benutzt wurde
- wenn der Mangel auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen ist.
- wenn der Endkunde das Produkte an Dritte weitergibt